Die Gruppe III A1
Die Folge zeigt, warum die Gruppe III A 1 der Berliner Senatsverwaltung weit mehr tut als Karten und Messpunkte zu verwalten: Sie prägt das Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, kontrolliert deren Arbeit und sorgt für rechtssichere Abläufe. Außerdem geht es um Hausnummern, Grundstücksnummerierung und die Gebührenordnung, die im Alltag für Ordnung und Verlässlichkeit sorgt.
Chapter 1
Die Aufgaben der Gruppe 3 A 1
Tino Tester
Hallo liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Zum Einstieg gleich mal eine Frage: Wer sorgt dafür, dass beim Hausbau die Grenzen auf den Zentimeter genau stimmen? Genau das sind vor allem die Ö-B-V-I. Und wer regelt die gesetzlichen Grundlagen für die Ö-B-V-I? Dahinter steckt die Gruppe 3 A 1. Wir bestimmen die Spielregeln für das gesamte Berliner Vermessungswesen, auch mit Hilfe unserer anderen Gruppe aus dem Grundsatzreferat 3 A 2. Besonders spannend wird es, wenn man sich das Berufsrecht dieser Ö-B-V-I anschaut. Das sind ja freiberufliche Ingenieure, die aber einen staatlichen, einen öffentlichen Auftrag haben. Und wir haben da eine echte Doppelrolle. Auf der einen Seite schreiben wir die Gesetze und Verordnungen weiter. Wir beantworten die ganz großen, grundsätzlichen Fragen zum Berufsrecht. Aber wir sind nicht nur der theoretische Gesetzgeber im stillen Kämmerlein. Nein, wir greifen auch operativ ein. Wir überwachen die Berufsausübung dieser Ingenieure in der Praxis. Im Land Berlin gibt es zurzeit um die 35 bestellte Ö-B-V-I. Wir führen bei ihnen zum Beispiel regelmäßige Geschäftsprüfungen durch. Wir sind also Regelsetzer und Kontrolleur in einem. Ein weiteres Thema: Was kostet Berlin? Zumindest für die Immobilien steht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin Rede und Antwort und sorgt für Markttransparenz. Auch hier sind wir auf ministerieller Ebene tätig. Bei Gesetzesvorhaben auf Bundesebene sind wir für fachliche Stellungnahmen zuständig. Entwürfe von landesspezifischen Regelungen liegen in unserem Verantwortungsbereich. Und dann ist da noch das Problem der unbebaubaren Grundstücke... Wenn der Zuschnitt der Grundstücke für Bebauungen nicht geeignet ist, sind bundesgesetzlich geregelte Bodenordnungsmaßnahmen, also zum Beispiel Umlegungen, ein mögliches Instrument, um Abhilfe zu schaffen. Wiederum sind wir auf ministerieller Ebene dafür zuständig, landesrechtliche Regelungen über Umlegungsausschüsse zu erarbeiten und fortzuschreiben. Und da sowohl in der zuvor genannten Immobilienwertermittlung als auch in der Umlegung jeweils Ausschüsse tätig werden, lag es nahe, beide Themengebiete in der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch zusammenzufassen. Und wo merken Sie jetzt unsere Arbeit ganz konkret im privaten Alltag? Na ja, an etwas, das wir jeden Tag benutzen, ohne darüber nachzudenken: Unsere Hausnummern. Oder wie es offiziell heißt: die Grundstücksnummerierung. Die Vergabe dieser Nummern machen zwar die einzelnen Bezirke vor Ort aber die rechtlichen Leitplanken, wie das überhaupt abzulaufen hat, die kommen aus unserer Gruppe 3 A 1. Und dann sind da natürlich noch die Gebühren. Stellen Sie sich mal vor, jeder Bezirk und alle Ö-B-V-I in Berlin würden für eine Vermessung völlig unterschiedliche Preise verlangen. Das wäre das absolute Chaos! Die Vermessungsgebührenordnung und die Ö-B-V-I Vergütungsordnung, die tagtäglich in den Vermessungsstellen angewendet werden, werden hier entworfen und gepflegt. Das sorgt für Verlässlichkeit. Dass Gebühren und Vergütung fair bleiben, aber eben auch einheitlich. Am Ende ist es wie so oft in der Verwaltung: Solange alles glatt läuft, merkt man von dieser Arbeit im Hintergrund überhaupt nichts. Aber in dem Moment, wo die neue Hausnummer exakt stimmen muss, damit die Feuerwehr den Weg findet oder wenn die Vermessungsgebühr auf den Cent genau abgerechnet wird, genau dann greifen die Rädchen ineinander, die unsere Gruppe im Hintergrund geschmiert hat. In diesem Sinne... machen Sie es gut und viel Spaß am Tag der offenen Tür.